DTB-Passwesen

Seit 2019 wird das analoge Passwesen durch eine digitale Version ersetzt! ALLES passiert online!

Pass beantragen, Bild einsenden, Bearbeitungszeit abwarten und eine Papierversion erhalten - das gehört seit 01.01.2019 der Vergangenheit an. Der Deutsche Turner-Bund hat gemeinsam mit uns, den Landesturnverbänden, eine bundesweite Reform des DTB-Passwesens in Form einer kompletten digitalen und bundesweit einheitlichen Abwicklung beschlossen.

 

 

Aktuelle Ordnungen

Turnordnung.pdf

(Beschluss 21.04.2018)

Wettkampfordnung.pdf

(Beschluss: 11.12.2020)

Rechts- und_Verfahrensordnung.pdf

(Beschluss: 21.04.2018)

 

 

Wettkampf-Identifikation (ID)

Diese ID ermöglicht die Teilnahme am Wettkampfsystem des DTB von der Bundes-, der Landes- bis zur Turngauebene. Sie ist Voraussetzung für die Beantragung von Startrechten. Sie muss einmalig beantragt werden und ist lebenslang gültig. Die einmalige Gebühr beträgt 20 Euro für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Jahresmarken

Dies sind die jährlichen Gebühren für die Startrechte und berechtigen zur Wettkampfteilnahme.
Kosten der Jahresmarke pro Verein & Wettkämpfer/in:

Einzelstartrecht bis 10 Jahre:    5,00 € 
Einzelstartrecht ab 11 Jahre:   10,00 € 
Mannschaftsstartrecht:   5,00 €

 

Jahresmarken sind innerhalb des Wettkampfjahres gültig, unabhängig von der Anzahl der beantragten Startrechte pro Verein. D.h. ein/e Wettkämpfer/in kann in einem Verein mehrere Startrechte für unterschiedliche Sportarten ausüben, ohne dass sich die Gebühr für den Verein erhöht! Bei Ausübung verschiedener Startrechte für unterschiedliche Vereine muss jeder Verein die für ihn eingetragenen Startrechte bezahlen (5 € bzw. 10 €).

Startrechte

Diese gibt es weiterhin für alle Sportarten im Deutschen Turner-Bund. Statt dem bisherigen Mannschafts-Zweitstartrecht wird es zukünftig separate und gleichrangige Startrechte geben. Beispiel Gerätturnen: Startrecht Einzel, Startrecht Mannschaft und Startrecht Liga.
Bei einem Vereinswechsel mit Änderung des Startrechtes tritt weiterhin eine dreimonatige Sperre in Kraft. Eine Freigabe des bisherigen Vereins ist nicht mehr erforderlich.

 

 

Alles, was Vereine/Startpassverantwortliche wissen müssen: