Kinderschutz im TTV

Wir als Thüringer Turnverband sprechen uns gegen jede Form von Gewalt und Missbrauch an Kindern und Jugendlichen aus.

Daher ist es unser Ziel und unsere Aufgabe, dieses Thema in unserem Verband zu sensibilisieren, unsere Vereine zu informieren und aufzuklären.

Wir entwickeln konkrete präventive Maßnahmen, schaffen Strukturen, die die Persönlichkeitsentwicklung von Mädchen und Jungen stärken und fördern eine Kultur des bewussten Hinsehens und Hinhörens. Das Thema sexualisierte Gewalt ist fester Bestandteil in den Aus- und Fortbildungen des Thüringer Turnverbandes.

Wir sind überzeugt, dass der offene Umgang mit diesem sensiblen Thema sowie eine aufmerksame und starke Vereinsgemeinschaft wesentliche Bausteine zur Vermeidung von Missbrauchsfällen sind.

 

 

Wir enttabuisieren sexualisierte Gewalt

Wir als Sportfachverband tragen das Thema sexualisierte Gewalt offen in unsere Vereine und möchten durch verschiedene Maßnahmen eine umfassende Sensibilisierung aller Mitglieder erreichen. Wir sind überzeugt, dass ein offener und klarer Umgang mit diesem Thema Täter abschreckt, Betroffene den Mut finden sich anzuvertrauen, aber auch den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern Handlungssicherheiten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen in ihrem Verein gegeben wird.

In unserer Satzung und Jugendordnung sprechen wir uns gegen jede Form von sexualisierter Gewalt aus.

Im Thüringer Turnverband agiert Yvonne Behrens als Verantwortliche für das Thema Kinderschutz. Sie übernimmt spezielle Aufgaben und ist Ansprechpartnerin für die Vereine des Thüringer Turnverbandes.

Wir vermitteln Wissen und entwickeln Handlungskompetenzen

Qualifizierungsmaßnahmen

Unsere Vereine werden über Veranstaltungen zum Thema Kinderschutz informiert. Die Kinderschutzverantwortliche wird regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Kinderschutz teilnehmen. Den hauptamtlichen Mitarbeitern, Präsidiumsmitgliedern sowie den Mitarbeitern der Thüringer Turnerjugend wird eine Schulung angeboten, die alle 4 Jahre wiederholt wird.

 

Prävention  in Aus- und Fortbildungen integrieren

Das Thema sexualisierte Gewalt ist fester Bestandteil in allen Ausbildungen des Thüringer Turnverbandes. An Aus- und Fortbildungen des Thüringer Turnverbandes in Zusammenhang mit Übernachtungen dürfen Teilnehmer unter 18 Jahren nur teilnehmen, wenn deren Sorgeberechtigte eine Einverständniserklärung vor Lehrgangsbeginn abgegeben haben.

 

Lizenzvergabe

Gemäß der DTB Ausbildungsordnung werden DOSB Lizenzen für Übungsleiter/ innen und Trainer/innen nur bei Vorlage eines unterzeichneten Ehrenkodex ausgestellt. Dieser muss ebenso bei der Lizenzverlängerung unterzeichnet vorliegen. In den Aus- und Fortbildungen der Kampfrichter/innen muss ebenfalls ein unterzeichneter Ehrenkodex vorliegen.

Wir gestalten sportliche Aktivitäten transparent

Verhaltensleitfaden für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter

Zum Schutz von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern sowie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wurde ein Verhaltensleitfaden erarbeitet. Dieser steht den Vereinen zur Verfügung und kann geändert/ angepasst werden.

Der Thüringer Turnverband richtet jährlich Ferienfreizeiten aus und unternimmt in diesem Rahmen folgende präventive Maßnahmen:

  • Betreuer → Abfrage Führungszeugnis oder Verpflichtungserklärung (Richtlinien siehe Eignung von Mitarbeiter/innen prüfen), Ehrenkodex und Verhaltensleitfaden unterschreiben lassen
  • Ein Merkblatt bei Verdachtsäußerungen sowie ein Handlungsleitfaden für Intervention werden zur Verfügung gestellt
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Ferienfreizeiten werden mit der Einladung ausgegeben und müssen 10 Tage vor der Ferienfreizeit unterschrieben beim TTV vorliegen
  • Am 1. Tag der Ferienfreizeit werden Verhaltensregeln mit den Kindern und Jugendlichen besprochen
  • Verdachtsäußerungen werden gewissenhaft geprüft und Maßnahmen getroffen

 

Richtlinien bei Wettkämpfen und Veranstaltungen

Als Ausrichter von Wettkämpfen liegt es uns nahe Richtlinien für Wettkämpfer, Betreuer, Kampfrichter und Zuschauer vorzugeben. Diese sind auf einem Merkblatt zusammengefasst. Diese Richtlinien sollten auch bei Vereinsinternen Veranstaltungen Anwendung finden.

Wir stärken Mädchen und Jungen

Kinderrechte/  Regeln für ein respektvolles und aufmerksames Miteinander

Wir stellen unseren Vereinen Regeln für ein respektvolles und aufmerksames Miteinander zur Verfügung, die sie gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen besprechen können. Den Kindern und Jugendlichen sollte auch die Möglichkeit gegeben werden, Regeln mitzubestimmen. Diese Regeln besprechen wir auch in unseren Ferienfreizeiten. Die Kinder und Jugendlichen sollen über ihre Rechte aufgeklärt und ihnen somit den Eindruck vermittelt, ernst genommen zu werden. Auf diese Weise sollen sie für ein respektvolles Miteinander sensibilisiert werden sowie Handlungssicherheit erfahren, um somit eine Kultur der Aufmerksamkeit und des verantwortlichen Handelns zu fördern.

 

Wir prüfen die Eignung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Mitarbeiterauswahl

Zur Überprüfung der Eignung von Mitarbeiter/-innen haupt- sowie ehrenamtlich wird in einem Gespräch u.a. das Thema Kinderschutz angesprochen und das Präventionskonzept vorgestellt.

Neben dem Gespräch unterzeichnet der/ die Mitarbeiter/ in den Ehrenkodex und verpflichtet sich zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnis, dass nicht älter als 6 Monate sein darf. Das Führungszeugnis muss nach 4 Jahren neu vorgelegt werden.

Zu den Personenkreisen gehören:

  • TTV Präsidium
  • Vorstand der Thüringer Turnerjugend
  • hauptamtliche Mitarbeiter
  • ehrenamtliche Mitarbeiter, die für den TTV eingesetzt werden, z.B. Betreuer von Ferienfreizeiten

 

Betreuer, die jährlich an Ferienfreizeiten des TTV teilnehmen, müssen zusätzlich eine Verpflichtungserklärung und einen Verhaltensleitfaden unterzeichnen. Diese Erklärungen sowie ein Formblatt zur Vorlage des Führungszeugnisses werden in einem Ordner abgeheftet und nach 4 Jahren vernichtet.

In einem Handlungsleitfaden wird die Vorgehensweise bei Medienanfragen erläutert und den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Auch ein Merkblatt bei Verdachtsäußerungen steht den Mitarbeitern zur Verfügung.

Wir handeln schnell und sicher bei Verdachtsfällen.

Intervention - Was tun wir im Verdachtsfall einer Kindeswohlgefährdung?

Wir werden alle Verdachtsäußerungen gewissenhaft prüfen und im besten Interesse des jungen Menschen handeln. Dazu erläutern wir in einem Handlungsleitfaden für Intervention für haupt- und ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter Schritte zur Vorgehensweise.

 Verstößt ein ehren- oder hauptamtliche/r MitarbeiterIn, ÜL oder TrainerIn gegen die Satzung des TTV oder den Ehrenkodex, wird geprüft, welche Schritte eigeleitet werden müssen. Dabei wird die Schwere der Vorwürfe berücksichtigt:

  • Bei erstmaligen oder leichten Fällen, wie z.B. der Verletzung einer Grenzüberschreitung oder unkorrektes Verhalten gegenüber den anvertrauten Kindern und Jugendlichen erfolgt eine Aussprache, Abmahnung und gegebenenfalls ein befristeter Lizenzentzug.
  • Im Wiederholungsfall, bei Verdacht auf strafbares Handeln oder bei Bestätigung eines Verdachtsfalls wird der Thüringer Turnverband Maßnahmen treffen, die zur Beendigung der hauptamtlichen Mitarbeit oder Übungsleiter/ Trainer/ Betreuerfunktion, und zur Aberkennung der Lizenzen und Ehrungen des Thüringer Turnverbandes führen.
  • Vor dem Lizenzentzug oder der Beendigung einer Funktion wird dem Betroffenen die Gelegenheit gegeben, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
  • Ist der Thüringer Turnverband Veranstalter bzw. Ausrichter einer Veranstaltung wird zudem ein Hausverbot erteilt.
  • Bis zur Aufklärung eines Tatvorwurfes wird die tatverdächtige Person von allen Funktionen freigestellt.
  • Stellt sich ein Verdacht als falsche Anschuldigungen heraus, wird eine schriftliche Erklärung abgegeben und die Unschuld bestätigt. Alle in den Fall involvierten Personen werden informiert und zu einer Verschwiegenheit angewiesen. Eine Weiterbeschäftigung ist nach beiderseitigem Einverständnis möglich. Der Entzug der Lizenz wird aufgehoben.

Über diese Maßnahmen entscheidet das Präsidium gemeinsam mit dem Geschäftsführer und der Beauftragten für Kinderschutz. Hinzugezogen werden kann zur Beratung eine externe Stelle.

Ein Lizenzentzug wird dem LSB Thüringen sowie dem DTB mitgeteilt.

 

 

 

Ansprechpartnerin beim Thüringer Turnverband:

Yvonne Behrens
Kinderschutzverantwortliche des Thüringer Turnverbandes
E-Mail: yvonne.behrens@thueringerturnverband.de

 

 

Materialien für Vereine
Materialien für Vereine.zip

Regeln, Richtlinien, Leitfäden, Dokumente (6,1 MiB)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Präventionssiegel „Sportvereine aktiv im Kinderschutz“

 

Der Thüringer Turnverband nahm im Jahr 2016 an der Ausschreibung des Präventionssiegels „Sportverein aktiv im Kinderschutz“ teil.

Geschäftsstellenmitarbeiterin Yvonne Behrens wurde in diesem Rahmen als Kinderschutzverantwortliche des TTV ernannt und steht seitdem für alle Fragen und Belange rund um das Thema Kinderschutz für unsere Vereine und Mitglieder zur Verfügung. Nach der Erfüllung aller erforderlichen Auflagen, wurde dem Turnverband im Herbst 2017 ganz offiziell das Präventionssiegel verliehen.

Das Präventionssiegel kann von jedem Verein und Verband unter Vorlage der Auflagen beantragt werden. Alle Informationen finden Sie in der offiziellen Ausschreibung.