Mitgliederbestandserhebung startet am 1. Januar

von Nico Preidel

Wie viele Mitglieder vereint die Thüringer Sportfamilie im jeweils laufenden Jahr? Die aktuelle Antwort bringt die Bestandserhebung 2025. Gemäß §13 (4) der Satzung des LSB Thüringen sind alle Thüringer Sportvereine verpflichtet, zum festgelegten Stichtag die Bestandserhebung ihres Vereins entsprechend der LSB-Vorgabe zu melden. Notwendig ist diese Statistik unter anderem, um den Schutz der Sportversicherung für die Mitglieder abzudecken und um die Vereinsförderungen zu berechnen. In der zentralen Online-Datenbank sind die bereits erfassten Vereins- und Lizenzdaten zu prüfen bzw. zu aktualisieren, neue Mitglieder- und Funktionärsdaten zu melden und der Antrag für die Vereinsförderung online zu stellen. Das Portal wird vom 1. Januar bis 16. Februar 2025 geöffnet sein unter www.unser-sportverein.net. Die Abgabe der unterschriebenen Originalanträge zur Vereinsförderung muss bis zum 31. März 2025 erfolgen. Weiterführende Informationen zur Bestandserhebung gibt es in zwei Webkonferenzen (8. Januar 19 Uhr, 18. Januar 9 Uhr), während der speziell für die Bestandserhebung eingerichteten telefonischen Servicezeiten (30. Januar und 13. Februar jeweils von 17 bis 20 Uhr) sowie auf der LSB-Homepage.

weitere Informationen

 

 

Zuordnung der Vereinsmitglieder zu Sportfachverbänden - Anstatt-Beitrag entfällt ab 2027

Der Landessporttag 2024 beschloss eine Konkretisierung der LSB-Satzung hinsichtlich der Mitgliedschaften der Sportvereine in Sportfachverbänden ab dem Jahr 2027. So ist spätestens ab dem 1. Januar 2027 jedes Vereinsmitglied dem Sportfachverband zuzuordnen, dessen Sportart es betreibt. Entsprechend müssen Sportvereine mit allen im Verein betriebenen Sportarten Mitglied in den zuständigen Sportfachverbänden sein. Zuvor gibt es Übergangsregelungen, auch um den Sportvereinen genügend Zeit zur Aufnahme in den entsprechenden Sportfachverbänden zu ermöglichen. Für die Jahre 2025 und 2026 ist eine Mitgliedermeldung „ohne Sportfachverband“ noch möglich, jedoch verändern sich die Anstatt-Beiträge für diese nicht-zugeordneten Vereinsmitglieder. Für das Jahr 2025 beträgt der "Anstatt-Beitrag" 3 Euro pro Einzelmitglied bis 18 Jahre bzw. 6 Euro pro Einzelmitglied ab 19 Jahre. Im Jahr 2026 steigt der „Anstatt-Beitrag“ auf 5 Euro pro Einzelmitglied bis 18 Jahre bzw. 10 Euro pro Einzelmitglied ab 19 Jahre. Ab dem Jahr 2027 entfällt der Anstatt-Beitrag.

 

Für den zusätzlichen Beitrag für verbandsungebundene Mitglieder gilt:
2025 2026 2027
3,00 Euro/ je Mitglied bis 18 Jahre 5,00 Euro/ je Mitglied bis 18 Jahre Anstatt-Beitrag entfällt
6,00 Euro/ je Mitglied ab 19 Jahre 10,00 Euro/ je Mitglied ab 19 Jahre Anstatt-Beitrag entfällt

 

Im TTV wird ein Mitgliedsbeitrag von 3,00 €/Jahr pro Vereinsmitglied bis 18 Jahre und 5,00 €/Jahr für Erwachsene erhoben. Maßgebend für die Mitgliederzahl ist die bei der jährlichen Mitgliederbestandserhebung des Landesportbundes Thüringen angegebene Anzahl von Mitgliedern in den Sportarten/Fachgebieten des Thüringer Turnverbandes.

Zurück