Eingeschränkter Vereinssport ab sofort möglich
von Katharina Lieske
Laut der ab heute (13. Mai 2020) gültigen neuen Thüringer Verordnung (§12 Abs. 4), ist der "(...) organisierte Sportbetrieb im Breiten-, Gesundheits-, Reha- sowie Leistungssport (...) auf und in allen nicht öffentlichen und öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen unter Berücksichtigung der Abstandsregeln und Schutzvorschriften und unter Beachtung des Konzeptes des für Sportpolitik zuständigen Ministeriums möglich."
Wettkämpfe sowie sonstige Veranstaltungen mit Publikum sind weiterhin nicht gestattet. Wir weisen nochmal darauf hin, dass ein vorliegendes Schutzkonzept seitens eines Vereins grundlegend notwendig ist, ebenso wie die Absprache mit dem zuständigen Träger der Sporteinrichtung.
Der Deutsche Turner-Bund hat in Zusammenarbeit mit seinen Landesturnverbänden konkrete Organisationshilfen und Check-Listen für Vereine erstellt, mit denen der Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben gelingt. Mit diesen Organisationshilfen erhalten die Vereine des DTB eine dezidierte Anleitung und Unterstützung für die Öffnung ihrer Sporträume im Kontext der Corona-Pandemie.
Die beinhalteten Maßnahmen können den örtlichen Behörden als Entscheidungshilfe im Gespräch mit den Vereinen dienen.
- Organisationshilfe zum Wiedereinstieg ins vereinsbasierte Sporttreiben (neu 26.05.20)
- Übergangsregeln für den Wiedereinstieg in den Fitness- und Gesundheitssport, Fitnessstudios (neu 26.05.20)
- Übergangsregeln für den Wiedereinstieg in die verschiedenen DTB-Sportarten (neu 26.05.20) - Ergänzung Trampolinturnen (Stand: 14.05.20)
- Übergangsregeln für den Wiedereinstieg in das Kinderturnen (neu 26.05.20)
- Organisationshilfe Wiedereinstieg Musik und Spielmannswesen (Stand: 02.06.20)
Während die übergreifende Organisationshilfe Hilfestellung für die Umsetzung der Verordnungen bietet, enthalten die spezifischen DTB-Übergangsregeln Anleitungen für die einzelnen Angebots- und Sportbereiche, die stetig weiterentwickelt werden.