Was kann als Projekt gefördert werden?
Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen
z.B. Feste, Lesungen, Ausstellungen, Musik-. Informations- und Werbeveranstaltungen sowie nationale und internationale Begegnungs- und Partnerschaftsprojekte zur Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements. Hierzu gehören z.B. auch Aufwendungen für Dolmetscher. Der Zuschuss beträgt bis 10.000 EUR jährlich pro Organisation (Letztempfänger). Bei Kooperationsveranstaltungen und/oder mehreren Trägern kann dieser Betrag auf bis zu 15.000 EUR erhöht werden. Eine Übernahme von GEMA-Gebühren erfolgt ausschließlich im Rahmen von Pauschalverträgen.
Ehrenamtliche Betreuung und Begleitung von Menschen in schwierigen Lebenslagen und in Not.
Zuschuss in Höhe von jährlich bis zu 840 EUR zu den tatsächlichen Aufwendungen der/des Betreuenden/Begleitenden.
Nachwuchsgewinnung von und für Vereine insbesondere von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien
durch lokale Kooperationsprojekte mit Kindergärten, allgemeinbildenden und Berufsschulen. Der Zuschuss beträgt bis 10.000 EUR jährlich pro Organisation (Letztempfänger). Bei Kooperationsveranstaltungen und/oder mehreren Trägern kann dieser Betrag auf bis zu 15.000 EUR erhöht werden. Eine Übernahme von GEMA-Gebühren erfolgt ausschließlich im Rahmen von Pauschalverträgen.
Individuelle Würdigung von bürgerschaftlich und ehrenamtlich engagierten natürlichen und juristischen Personen sowie Gruppen/Initiativen
Der Zuschuss zu den geplanten Ausgaben für Ehrungen und Preise beträgt bis zu 2.500 EUR. Soll die Ehrung während einer Veranstaltung erfolgen, kann die Förderung für Veranstaltungen zusätzlich beantragt werden.
Aus-, Fort- und Weiterbildung für bürgerschaftlich und ehrenamtlich engagierte natürliche Personen in allen Altersgruppen.
Zuwendungen sollen als feste Pauschale gewährt werden. Teilnahme in Präsenz bis 250 EUR und online bis zu 100 EUR je Teilnehmenden/Tag. Zuwendungsfähig sind auch notwendige Hilfsmittel (z.B. wie Kommunikationshilfen) für Menschen mit Behinderung.
Zuschüsse zum Erwerb kostenpflichtiger Lizenzen im Zusammenhang mit Aus-, Fort- und Weiterbildungen
mit bis zu 500 EUR je Lizenz.
Digitalisierung im Bereich der Vereins- und Verbandsarbeit und bei deren Kommunikation
mit jährlich bis zu 10.000 EUR pro Organisation (Letztempfänger), einschließlich investiver Maßnahmen.
Öffentlichkeitsarbeit von Gruppen/Initiativen, Vereinen, Verbänden und Organisationen
Jährlich bis zu 2.500 EUR pro Organisation
Aufwandsentschädigungen und Auslagenersatz
Zahlungen an Mitglieder mit besonderen Aufgaben bei Veranstaltungen, wenn die Gruppe/Initiative oder Organisation zumindest Mitveranstalter ist oder im Rahmen der Mitgliederbetreuung. Es wird ein Festbetrag als Budget gewährt. Die Höhe richtet sich nach den im Antrag benannten konkreten Personen/Funktionen (bis zu 840 EUR pro Person, maximal 5.000 EUR/jährlich pro Gruppe/Initiative oder Organisation).
Modellprojekte, mit denen Formen des Ehrenamtes erprobt und/oder Menschen für das Ehrenamt gewonnen, sie motiviert und bei der Ausübung des Ehrenamtes unterstützt werden sollen.
Mit Modellprojekten soll Neues ausprobiert werden können und Ideen zur Stärkung des Ehrenamtes verwirklicht werden, an die noch niemand gedacht hat. Beantragt werden können Zuwendungen in Höhe von 5.000 EUR bis 50.000 EUR; bei Kooperationsprojekten bis 100.000 EUR.
Unterstützung der ehrenamtlichen Betätigung von Menschen mit Behinderungen
Zuwendungen können beantragt werden für Aufwendungen und Sachkosten zur Unterstützung der ehrenamtlichen Betätigung von Menschen mit Behinderungen in Höhe von bis zu 2.500 EUR
Investitionszuschüsse für eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts
mit jährlich bis zu 20.000 EUR pro Organisation (Letztempfänger)