Am 11. August 2025 startet das langfristig angekündigte Förderprogramm der Landesregierung zur Umsetzung des Thüringer Ehrenamtsgesetzes. Insgesamt werden in einem Landesprogramm jährlich 15 Millionen Euro für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt zur Verfügung gestellt. Der Landessportbund Thüringen ruft seine Sportvereine ausdrücklich dazu auf, dieses Förderangebot zu nutzen und Fördermittel für ihre vielfältigen Projekte und Maßnahmen im Sport zu beantragen.

Das Förderprogramm basiert auf dem Ehrenamtsgesetz, das bereits am 7. Juni 2024 vom Landtag beschlossen wurde. Zuvor hatten die demokratischen Parteien im Thüringer Landtag mit der Aufnahme des Schutzes und der Förderung des Ehrenamts als Staatsziel in der Thüringer Verfassung ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung des Ehrenamtes gesendet. Als größter Engagementträger des Freistaats hatte sich der LSB gemeinsam mit seinen Sportfachverbänden und Kreis- und Stadtsportbünden sehr aktiv sowohl für den Verfassungsrang des Ehrenamtes als auch das Thüringer Ehrenamtsgesetz eingesetzt.

Auch wenn in der Förderrichtlinie nicht alle inhaltlichen Anmerkungen seitens des Sports Beachtung fanden und die Umsetzung nicht in allen Punkten ehrenamtsfreundlich ist, ruft der Thüringer Turnverband seine Vereine zur Nutzung des Förderprogramms auf. Die Förderung kann den organisierten Sport, der in Thüringen mit mehr als 95 Prozent fast ausschließlich ehrenamtlich getragen wird, in seinen Strukturen stärken und weiterentwickeln. Gerade die Vielzahl der kleinen Sportvereine brauchen neben finanzieller auch fachliche Unterstützung. So hofft der LSB als Dachorganisation auch für seine Thüringer Sportfachverbände sowie Kreis- und Stadtsportbünde weiterhin auf eine schnelle Umsetzung der ebenfalls angedachten Programmvereinbarungen, um größerer Projekte, die speziell auf die Bedarfe der Sportvereine ausgerichtet werden, umzusetzen zu können.

Laut Staatskanzlei können auch für jährlich wiederkehrende Projekte und Maßnahmen Förderungen beantragt werden. Dies soll für bessere Planbarkeit in den Vereinen sorgen.

Der Sport ist der mit Abstand größte Ehrenamtsträger im Freistaat. In den Thüringer Sportvereinen und -verbänden gibt es 60.000 ehrenamtliche Funktionen und Positionen. Hinzu kommen 120.000 freiwillige Helfer und Engagierte, die sich punktuell oder projektbasiert unter anderem bei der Organisation von Veranstaltungen, der Sportstättenpflege und vielen weiteren Möglichkeiten einbringen.

Wer wird gefördert?

  • Einzelpersonen
  • Gruppen und Initiativen
  • juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts,

deren bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement auf der Grundlage der freiheitlich demokratischen Grundordnung für das Gemeinwohl unentgeltlich beziehungsweise ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt und im öffentlichen Interesse liegt oder gemeinnützige, kirchliche beziehungsweise mildtätige Zwecke fördert.

Wie wird gefördert?

Vor allem in den Förderbereichen („Cluster“)

  • Heimat, Demokratie, Europa, Brauchtum und Kultur
  • Sport, Bildung und Gesundheit
  • Brand-, Katastrophen- und Heimatschutz
  • Soziales, Kirche, Religion und Weltanschauung
  • Tier-, Natur- und Umweltschutz, Arterhaltung und Tierhaltung

werden gefördert

  • Projekte durch Zuschüsse in Höhe von 5.000 EUR bis 50.000 EUR
  • Kooperationsprojekte durch Zuschüsse von 5.000 EUR bis 100.000 EUR

wenn sie in Thüringen das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement stärken.

Antragstellende haben grundsätzlich einen Eigenanteil von mindestens 10 % zu erbringen (Anteilsfinanzierung).

Härtefall-, Entschädigungs- und sonstige Unterstützungsmaßnahmen werden als öffentlich-rechtliche Billigkeitsleistung aus dem Thüringer Ehrenamtsfonds gewährt. Die Höhe wird im Einzelfall bestimmt.

Was kann als Projekt gefördert werden?

  • Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen
  • Ehrenamtliche Betreuung und Begleitung von Menschen in schwierigen Lebenslagen und in Not.
  • Nachwuchsgewinnung von und für Vereine insbesondere von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien
  • Individuelle Würdigung von bürgerschaftlich und ehrenamtlich engagierten natürlichen und juristischen Personen sowie Gruppen/Initiativen
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung für bürgerschaftlich und ehrenamtlich engagierte natürliche Personen in allen Altersgruppen.
  • Zuschüsse zum Erwerb kostenpflichtiger Lizenzen im Zusammenhang mit Aus-, Fort- und Weiterbildungen
  • Digitalisierung im Bereich der Vereins- und Verbandsarbeit und bei deren Kommunikation
  • Öffentlichkeitsarbeit von Gruppen/Initiativen, Vereinen, Verbänden und Organisationen
  • Aufwandsentschädigungen und Auslagenersatz
  • Modellprojekte, mit denen Formen des Ehrenamtes erprobt und/oder Menschen für das Ehrenamt gewonnen, sie motiviert und bei der Ausübung des Ehrenamtes unterstützt werden sollen.
  • Unterstützung der ehrenamtlichen Betätigung von Menschen mit Behinderungen
  • Investitionszuschüsse für eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts

Erläuterungen

Durch wen wird gefördert?

Für das Zuwendungsverfahren (Projektförderung) ist das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) zuständig.
Die Unterstützung durch Billigkeitsleistungen erfolgt aus dem Landesehrenamtsfonds. Für das Verfahren ist die Thüringer Staatskanzlei (TSK) zuständig.

Sind nur noch digitale Anträge möglich?

Ja! Für einzelne Maßnahmen, Projekte und Kooperationsprojekte ist der Antrag auf Zuwendung über das Förderportal des TLVwA (https://www.foerderportal-thueringen.de/login.xhtml) zu stellen.

Bei mehreren Antragstellenden ist im Antrag zu benennen

  • ein Bevollmächtigter, der für alle verantwortlich tätig ist und auch Erklärungen für sie abgibt oder
  • zumindest ein Zustellbevollmächtigter, der für alle die Post empfängt und auch berechtigt ist, den Antrag für die anderen in das Förderportal einzustellen.

Welche Informationen werden im Antrag erwartet?

  • Namen, Anschriften von Antragstellenden und Beteiligten.
  • Eine Projektbeschreibung (maximal 2.500 Zeichen, ca. 1,5 DIN A 4 Seiten).
  • Bei Kooperationsprojekten für die einzelnen Maßnahmen/Projekte.
  • Bei Unterstützungsleistungen eine konkrete Beschreibung der Notlage.
  • Die Angabe eines Kontos, auf das Fördermittel gezahlt werden sollen.

Welche Unterlagen sollte ich zum Hochladen bereitlegen?

Für alle Anträge:

  • Den Personalausweis als Antragsteller oder dessen gesetzlicher Vertreter.
  • Gegebenenfalls den Personalausweis als Bevollmächtigter oder Zustellbevollmächtigter.
  • Je nach Organisationsform z.B. die Vereinssatzung, eine Zweckvereinbarung, einen Gesellschaftsvertrag oder bei Gruppen/Initiativen eine Mitgliederliste.
  • Wenn vorhanden, Registereintragungen wie z.B. den Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister.
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit durch Freistellungsbescheid des Finanzamtes oder eine Gemeinwohlbestätigung durch das Landratsamt, die kreisfreie Stadt oder eine Freiwilligenagentur in öffentlicher Trägerschaft); Nachweis entfällt bei Körperschaften etc. des öffentlichen Rechts.

Bei Anträgen auf Zuwendungen zusätzlich:

  • Bei Investitionen (z.B. in Gebäude) gegebenenfalls die Zustimmung der Eigentümer.
  • Eventuell ergänzende Unterlagen zur Projektbeschreibung (z.B. eigne Prospekte oder Flyer).

Bei Anträgen auf Billigkeitsleistungen zusätzlich:

  • Bei existentiellen Notlagen (Vereine, Initiativen und Institutionen):
    Der Nachweis oder zumindest die Glaubhaftmachung einer existenzbedrohenden Notlage; eine Bestätigung der Bedeutung der Organisation für die Entwicklung des Ehrenamts und bürgerschaftlichen Engagements im Freistaat Thüringen durch eine Erklärung einer öffentlichen Stelle und/oder eines Verbandes/Dachverbandes, dem man angehört. Eine Begründung/Bestätigung, dass mit einer Hilfe die Fortexistenz langfristig gesichert werden kann.
  • Bei der Übernahme von Kosten für Rechts- und Steuerberatung für Vereine:
    Der Nachweis oder zumindest die Glaubhaftmachung der Notwendigkeit einer Beratung und des Fehlens von Eigen- und Drittmitteln und der Möglichkeit einer unentgeltlichen „Pro-Bono-Hilfe“
  • Bei Unfall- und Gesundheitsschäden sowie in Haftpflichtfällen:
    Unterlagen zur Glaubhaftmachung, dass das bürgerschaftliche Engagement oder die ehrenamtliche Tätigkeit ursächlich für die eingetretenen Schädigungen ist und eine unbillige persönliche oder wirtschaftliche Härte vorliegt, die durch eine finanzielle Unterstützung gemildert werden kann.

Muss der Antrag sofort vollständig in das Portal eingestellt werden?

Nein. Einmal angelegt kann ich den Antrag immer wieder aufrufen und verändern. Ist er abgesendet, muss ich zur Änderung mit der Bewilligungsstelle sprechen. Das geht über das Portal unmittelbar.

Gibt es einen Anspruch auf Förderung?

Nein. Es besteht kein Anspruch auf Zuwendungen oder Billigkeitsleistungen. Es ist immer erforderlich, dass Mittel aus dem Landeshaushalt (noch) zur Verfügung stehen.

Gibt es Antragsfristen?

Für Zuwendungen bei Maßnahmen und Projekten (einschließlich Kooperationsprojekten) gelten folgende Fristen:

  • 2025 bis zum 15.09.2025.
  • 2026 vom 01.12.2025 bis 15.04.2026.

Billigkeitsleistungen können jederzeit beantragt werden.

Was kann als Projekt gefördert werden?

Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen

z.B. Feste, Lesungen, Ausstellungen, Musik-. Informations- und Werbeveranstaltungen sowie nationale und internationale Begegnungs- und Partnerschaftsprojekte zur Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements. Hierzu gehören z.B. auch Aufwendungen für Dolmetscher. Der Zuschuss beträgt bis 10.000 EUR jährlich pro Organisation (Letztempfänger). Bei Kooperationsveranstaltungen und/oder mehreren Trägern kann dieser Betrag auf bis zu 15.000 EUR erhöht werden. Eine Übernahme von GEMA-Gebühren erfolgt ausschließlich im Rahmen von Pauschalverträgen.

Ehrenamtliche Betreuung und Begleitung von Menschen in schwierigen Lebenslagen und in Not.

Zuschuss in Höhe von jährlich bis zu 840 EUR zu den tatsächlichen Aufwendungen der/des Betreuenden/Begleitenden.

Nachwuchsgewinnung von und für Vereine insbesondere von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien

durch lokale Kooperationsprojekte mit Kindergärten, allgemeinbildenden und Berufsschulen. Der Zuschuss beträgt bis 10.000 EUR jährlich pro Organisation (Letztempfänger). Bei Kooperationsveranstaltungen und/oder mehreren Trägern kann dieser Betrag auf bis zu 15.000 EUR erhöht werden. Eine Übernahme von GEMA-Gebühren erfolgt ausschließlich im Rahmen von Pauschalverträgen.

Individuelle Würdigung von bürgerschaftlich und ehrenamtlich engagierten natürlichen und juristischen Personen sowie Gruppen/Initiativen

Der Zuschuss zu den geplanten Ausgaben für Ehrungen und Preise beträgt bis zu 2.500 EUR. Soll die Ehrung während einer Veranstaltung erfolgen, kann die Förderung für Veranstaltungen zusätzlich beantragt werden.

Aus-, Fort- und Weiterbildung für bürgerschaftlich und ehrenamtlich engagierte natürliche Personen in allen Altersgruppen.

Zuwendungen sollen als feste Pauschale gewährt werden. Teilnahme in Präsenz bis 250 EUR und online bis zu 100 EUR je Teilnehmenden/Tag. Zuwendungsfähig sind auch notwendige Hilfsmittel (z.B. wie Kommunikationshilfen) für Menschen mit Behinderung.

Zuschüsse zum Erwerb kostenpflichtiger Lizenzen im Zusammenhang mit Aus-, Fort- und Weiterbildungen

mit bis zu 500 EUR je Lizenz.

Digitalisierung im Bereich der Vereins- und Verbandsarbeit und bei deren Kommunikation

mit jährlich bis zu 10.000 EUR pro Organisation (Letztempfänger), einschließlich investiver Maßnahmen.

Öffentlichkeitsarbeit von Gruppen/Initiativen, Vereinen, Verbänden und Organisationen

Jährlich bis zu 2.500 EUR pro Organisation

Aufwandsentschädigungen und Auslagenersatz

Zahlungen an Mitglieder mit besonderen Aufgaben bei Veranstaltungen, wenn die Gruppe/Initiative oder Organisation zumindest Mitveranstalter ist oder im Rahmen der Mitgliederbetreuung. Es wird ein Festbetrag als Budget gewährt. Die Höhe richtet sich nach den im Antrag benannten konkreten Personen/Funktionen (bis zu 840 EUR pro Person, maximal 5.000 EUR/jährlich pro Gruppe/Initiative oder Organisation).

Modellprojekte, mit denen Formen des Ehrenamtes erprobt und/oder Menschen für das Ehrenamt gewonnen, sie motiviert und bei der Ausübung des Ehrenamtes unterstützt werden sollen.

Mit Modellprojekten soll Neues ausprobiert werden können und Ideen zur Stärkung des Ehrenamtes verwirklicht werden, an die noch niemand gedacht hat. Beantragt werden können Zuwendungen in Höhe von 5.000 EUR bis 50.000 EUR; bei Kooperationsprojekten bis 100.000 EUR.

Unterstützung der ehrenamtlichen Betätigung von Menschen mit Behinderungen

Zuwendungen können beantragt werden für Aufwendungen und Sachkosten zur Unterstützung der ehrenamtlichen Betätigung von Menschen mit Behinderungen in Höhe von bis zu 2.500 EUR

Investitionszuschüsse für eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts

mit jährlich bis zu 20.000 EUR pro Organisation (Letztempfänger)